GEMA

Damit Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können, sind öffentliche Musiknutzungen vergütungspflichtig. Kreative Leistung kommt schließlich nicht aus dem Nichts, sondern ist das Resultat harter Arbeit. Aus demselben Grund gibt es beispielsweise Patente, damit Erfinder von ihren Ideen profitieren können. Wie Erfinder, so haben auch Komponisten, Textdichter und Musikverleger ein gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung.

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung wird die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung weitergeleitet. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung.

Die Urhebervergütung leitet die GEMA an ihre Mitglieder - den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern - weiter.

Für die Mitglieder im NMV senkt die GEMA die Nutzungsgebühren um 20%. Weitere 15% können abgesenkt werden, wenn es sich um eine kulturelle Veranstaltung handelt. Im Antragsformular bzw. bei der Anzeige einer Musikveranstaltung muss die Verbands-Mitgliedsnummer ausdrücklich benannt werden.

Hier gehts zu den GEMA-Tarifen (wird in neuem Fenter geöffnet)