Übungsleiterförderung 2020 - wichtige Informationen

Kai Widhalm (kaiwidhalm) on 22.05.2020

, zuletzt modifiziert von Gaby am 11.03.2021 um 12:32
Förderung auch für in 2019 abgelaufene Lizenzen beantragen

Bitte auch für in 2019 abgelaufene Lizenzen beantragen


Antragszeitraum ist vom 22.05.2020 bis zum 21.07.2020 über die Homepage des Landesmusikrates (LMR) https://lmr-nds.de/foerderung/uebungsleiter-foerderung/

Die Möglichkeit der Antragstellung zur Übungsleiter-Förderung 2020 richtet sich wie in jedem  Jahr nach den Vorgaben des LMR und ist auf seiner Homepage abrufbar.
 
Nun sind mit Ablauf des Jahres 2019  eine Reihe von Lizenzen unserer Übungsleiter abgelaufen. Aufgrund der Coronakrise bestand und besteht in diesem Jahr kaum die Möglichkeit, ein Seminar vor Ablauf der Antragsfrist einschließlich der Ausschlussfrist für nachzureichende Lehrgangsbescheinigungen, zur Verlängerung zu besuchen. Der LMR empfiehlt, für diese unverschuldeten Fälle unbedingt für 2020 die Übungsleiter-Förderung zu beantragen. Die Verhandlungen des LMR mit dem zuständigen Ministerium zur Aussetzung der geltenden Lizenzregeln sind zwar noch nicht abgeschlossen, befinden sich aber auf einem guten Weg, so dass für die Betroffenen gute Chancen bestehen, die Übungsleiterförderung zu erhalten.
 
Eure Landesmusikdirektoren


 
Bei weiteren Fragen wendet euch gerne an die Landesmusikdirektoren

Ralf Bohmann: bohmann(at)nds-musikverband(dot)de

Hans-Bernd Lorenz: lorenz(at)nds-musikverband(dot)de 

Floris Freudenthal: freudenthal(at)nds-musikverband(dot)de

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